Grabarten Diebsteich
Die Vielzahl der auf dem Friedhof Diebsteich vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten können Sie den nachfolgenden Schilderungen entnehmen.
SARGGRABSTÄTTEN
Für die Sargbestattung bieten wir unterschiedliche Möglichkeiten an. Die Ruhezeit nach einer Beerdigung beträgt stets 25 Jahre.
Sargwahlgrabstätten
Bei Wahlgrabstätten haben Sie generell die Möglichkeit, sich unter den zur Verfügung stehenden Begräbnisplätzen diejenige Grabstätte auszusuchen, die Ihren Vorstellungen im Hinblick auf Lage und Umgebung auf dem Friedhof entspricht. Die Überlassung einer Wahlgrabstätte kann in nahezu jeder Größe erfolgen. Die Abmessung der Grabstätte bestimmt dabei die Anzahl der möglichen Sargbestattungen, die innerhalb der Ruhezeit vorgenommen werden können. Eine Wahlgrabstätte kann also aus mehreren Grabstellen bestehen. Zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg können je Grabstelle bis zu zwei Urnen bestattet werden. Es ist auch möglich, auf einer Sargwahlgrabstätte nur Urnen beizusetzen. In diesem Fall finden je Grabstelle bis zu vier Urnen Platz.
Der Erwerber der Grabstätte verfügt über das sogenannte Nutzungsrecht und kann entscheiden, wer beigesetzt werden soll. Er legt unter Berücksichtigung der geltenden Rahmenvorschriften die Gestaltung der Grabstätte fest, ist aber auch für deren Unterhaltung verantwortlich. Die Grabstätte kann durch Verlängerung nach der abgelaufenen Ruhezeit auf lange Zeit oder auch für einen individuell gewünschten kürzeren Zeitraum bestehen bleiben.
Sargwahlgrabstätten in Rasenlage
Für diese Bestattungsart steht ein gesondertes Grabfeld zur Verfügung. Auf jeder dieser Grabstätten können ebenfalls ein Sarg und bis zu zwei Urnen oder ausschließlich vier Urnen beigesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, auch mehrere Grabbreiten nebeneinander zu erwerben. Das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Hier können ausschließlich liegende, erdgebundene Grabmale verlegt werden. Die Rasenpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen, so dass keine Kosten für die gärtnerische Pflege in den Folgejahren entstehen.
Bei der Auswahl dieser Grabstätte sollte bedacht werden, dass das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabstätten nicht möglich ist. Hierfür steht eine Ablagestelle zur Verfügung, die durch die Friedhofsverwaltung gestaltet wurde.
Sargwahlgrabstätten als gemauerte Gruft
Auf dem Friedhof Diebsteich können auch Sargwahlgrabstätten als gemauerte Grüfte neu errichtet werden. Die Ruhezeit beträgt wie bei allen Sargbeisetzungen 25 Jahre. Das Nutzungsrecht ist auch hier verlängerbar, so dass die Grüfte auf lange Zeit erhalten bleiben können.
Grundsätzlich gilt auch hier die freie Standortwahl auf dem Friedhof, allerdings muss sich eine gemauerte Gruft optisch in die Umgebung einfügen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie sich für diese besondere Bestattungsart interessieren.
Für die Bestattungskultur der Sinti & Roma besteht bereits seit Jahrzehnten ein eigens dafür eingerichtetes Quartier auf dem Friedhof Diebsteich (siehe Foto), die Bestattungsart ist jedoch nicht auf dieses Quartier beschränkt.
Sargwahlgrabstätten mit Grabmalpatenschaften
Eine weitere besondere Art der Grabauswahl ist die Übernahme einer Grabmalpatenschaft. Hier wird ein historisch oder künstlerisch erhaltenswertes, aber „herrenloses“ Grabmal von Ihnen übernommen, bei Bedarf restauriert und umgestaltet anstatt einen neuen Grabstein in Auftrag zu geben. Diese Form eignet sich – je nach Größe des Grabmals - sowohl für größere Gemeinschaftsanlagen von Institutionen als auch für Grabstätten mit nur ein oder zwei Grabbreiten.
An dieser Stelle werden demnächst weitere Beispielfotos eingestellt.
Sargreihengrabstätten
Bei Reihengräbern besteht im Gegensatz zu Wahlgräbern keine individuelle Standortauswahl auf dem Friedhof. Sie werden zudem stets (der Reihe nach) als einstelliges Grab vergeben, sind nicht verlängerbar und es bestehen keine Nachbeisetzungsrechte. Im Ausnahmefall kann die zusätzliche Beisetzung einer Urne oder eines Kindersarges bewilligt werden, sofern die Ruhezeit von 25 Jahren nicht überschritten wird.
Diese Grabstätten werden mit einem individuell gestaltbaren Pflanzbeet vergeben. Wenn keine individuelle Gestaltung gewünscht wird, legt die Friedhofsverwaltung das Beet in Rasen und übernimmt die Rasenpflege für die gesamte Dauer der Ruhezeit ohne Aufpreis.
URNENGRABSTÄTTEN
Für die Beisetzung von Urnen stehen auf dem Friedhof Diebsteich ebenfalls unterschiedliche Bestattungsformen zur Verfügung. Die Ruhezeit nach einer Urnenbeisetzung beträgt auf den Evangelischen Friedhöfen Altona stets 20 Jahre.
Urnenwahlgrabstätten mit Pflanzbeet
Jede Urnenwahlgrabstätte bietet Platz für bis zu vier Urnen. Sie können unter den freien Grabstätten diejenige auswählen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Nach dem Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht an dieser Grabstätte verlängert werden.
Je nach Lage kann auf der Grabstätte ein aufrechtes oder ein liegendes Grabmal errichtet werden. Das Pflanzbeet können Sie individuell gärtnerisch gestalten.
Urnenwahlgrabstätten in Rasenlage
Auf jeder dieser Grabstätten können ebenfalls bis zu vier Urnen beigesetzt werden, das Nutzungsrecht ist verlängerbar. Hier besteht die Möglichkeit, ein liegendes, erdgebundenes Grabmal zu verlegen. Die Rasenpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen, so dass keine Kosten für die gärtnerische Pflege in den Folgejahren entstehen.
Bei der Auswahl dieser Grabstätte sollte bedacht werden, dass das Ablegen von Grabschmuck auf den Grabstätten nicht möglich ist. Hierfür steht eine Ablagestelle zur Verfügung, die durch die Friedhofsverwaltung gestaltet wurde.
Urnengemeinschaftsgrabstätte
Eine einheitliche Gestaltung der Grabstätte und ein gemeinsames Grabmal kennzeichnen das Erscheinungsbild der Urnengemeinschaftsgrabstätten. Jeder hier Beigesetzte erhält eine Namenstafel am gemeinsamen Grabmal. Bitte beachten Sie, dass die Einzelanfertigung der Tafeln bis zu 2 Monate dauern kann. Die Kosten hierfür und für die Pflege der Grabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit sind in den Gebühren für die Grabstätte bereits enthalten, so dass Ihnen keine Folgekosten für die gärtnerische Unterhaltung entstehen.
Eine individuelle Bepflanzung oder Gestaltung der Grabstätte ist nicht vorgesehen, es besteht aber die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Im Gegensatz zur Bestattung auf einem anonymen Feld erfolgt die Beisetzung der Urnen auf einer Gemeinschaftsgrabstätte im Beisein der Angehörigen.
Die Grabstätte bleibt so lange erhalten, bis die Ruhezeit für die zuletzt beigesetzte Urne abgelaufen ist. Das Nutzungsrecht im Urnengemeinschaftsgrab ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängerbar.
Kindergrabstätten
Speziell für stillgeborene und früh verstorbene Kinder gibt es auf dem Friedhof Diebsteich ein Gräberfeld, das ihren verwaisten Eltern die Möglichkeit gibt, ihrer Trauer einen individuell gestaltbaren Ort zu geben.
Die Kindergräber sind für Särge in der Größe bis 120 Zentimeter ausgelegt, die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Auf Wunsch können auch Urnen auf diesen Grabstätten bestattet werden. Die Grabstätten sind nicht verlängerbar.
Anonyme Grabstätten für Sarg- und Urnenbeisetzungen
Der Friedhof Diebsteich hält Areale für anonyme Urnen- und Sargbestattungen vor. Bei der Entscheidung für eine anonyme Grabstätte erfolgt die Bestattung durch die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung ohne Beisein der Angehörigen.
Die genaue Lage der Beisetzung wird nicht bekannt gegeben. Angehörige haben hier die Möglichkeit, an einer Stelle Blumen und Gestecke abzulegen. Die Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Hinweis zur gärtnerischen Gestaltung und Unterhaltung von Wahlgrabstätten:
Auf Wunsch kann die Pflege Ihrer Sarg- oder Urnenwahlgrabstätte, also das Sauberhalten von Unkraut, sowie das Bepflanzen nach Ihren individuellen Wünschen durch die Friedhofsverwaltung ausgeführt werden. Die Kosten hierfür können jährlich abgerechnet oder im Rahmen einer vertraglich fixierten Stiftung für die gesamte Ruhezeit in Voraus geleistet werden.